Gewalt in der Familie
Gesetz zwingt geprügelte Frau zur Rückkehr
Die Initiative "16 Tage gegen Gewalt an Frauen" haben Politiker aller Parteien unterstüzt. Doch manchmal ist die Unterstützung nicht mehr als ein Lippenbekenntnis. So auch im Fall einer jungen Philippinin, die mit ihrem Baby ins Linzer Frauenhaus geflüchtet war. Sie musste zum prügelnden Gatten zurückkehren, weil sie sonst weder Familienbeihilfe noch Kinderbetreuungsgeld bekommen hätte.
Die philippinische Staatsbürgerin ist mit einem Österreicher verheiratet und lebt seit dreieinhalb Jahren in Österreich. Im Februar 2003 wurde ihr Sohn geboren. Der Kindesvater bezog die Familienbeihilfe,die Mutter das Kinderbetreuungsgeld. Wegen wiederholter Gewalttätigkeiten des Ehemannes musste die Frau mit ihrem Baby ins Frauenhaus flüchten. Dadurch verlor sie das Kinderbetreuungsgeld. Die Auszahlung setzt nämlich einen gemeinsamen Haushalt mit dem Bezieher der Familienbeihilfe voraus. Der Frau blieb daher aus finanziellen Gründen nichts anderes übrig, als mit ihrem Kind zum gewalttätigen Ehemann zurückzukehren.
Das Frauenhaus hatte sich unterdessen um Hilfe an die Arbeiterkammer gewandt. In einem Schreiben an das Sozialministerium wies die Arbeiterkammer auf die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung hin:
Es könne nicht sein, dass der gemeinsame Haushalt der Eltern
Voraussetzung für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes sei, wenn in einem solchen Fall Gefahr für Leib und Leben von Mutter und Kind bestehe.
Die lapidare Antwort des Sozialministeriums: "...besteht auch bei
Vorliegen besonderer Umstände keine Möglichkeit, einen tatsächlich nicht vorliegenden gemeinsamen Haushalt der Eltern fiktiv als bestehend anzunehmen." Dadurch könne es in Einzelfällen eben zu Härten kommen. Auf gut Deutsch: Da kann man halt nichts machen.
Sowohl in der Arbeiterkammer als auch im Frauenhaus herrscht aufgrund dieser Auskunft Bestürzung. "Das ist blanker Zynismus", sagt die Vorsitzende des Linzer Frauenhauses, Mag. Dagmar Andree, "wir werden täglich mit Fällen von Gewalt in der Familie konfrontiert. Und selbst wenn es ein Einzelfall wäre, wäre es nicht akzeptabel, die Frau und das Kind wieder der Gewalt des Mannes auszuliefern!"
Für die Arbeiterkammer steht fest: Die Regelungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen so schnell wie möglich dahingehend geändert werden, dass solche Fälle ausgeschlossen werden können.
Entsprechende Ausnahmeregelungen zum Schutz von Mutter und Kind vor häuslicher Gewalt gibt es ja bereits im Fremdenrecht.
Das kann doch nicht wahr sein!
Die Initiative "16 Tage gegen Gewalt an Frauen" haben Politiker aller Parteien unterstüzt. Doch manchmal ist die Unterstützung nicht mehr als ein Lippenbekenntnis. So auch im Fall einer jungen Philippinin, die mit ihrem Baby ins Linzer Frauenhaus geflüchtet war. Sie musste zum prügelnden Gatten zurückkehren, weil sie sonst weder Familienbeihilfe noch Kinderbetreuungsgeld bekommen hätte.
Die philippinische Staatsbürgerin ist mit einem Österreicher verheiratet und lebt seit dreieinhalb Jahren in Österreich. Im Februar 2003 wurde ihr Sohn geboren. Der Kindesvater bezog die Familienbeihilfe,die Mutter das Kinderbetreuungsgeld. Wegen wiederholter Gewalttätigkeiten des Ehemannes musste die Frau mit ihrem Baby ins Frauenhaus flüchten. Dadurch verlor sie das Kinderbetreuungsgeld. Die Auszahlung setzt nämlich einen gemeinsamen Haushalt mit dem Bezieher der Familienbeihilfe voraus. Der Frau blieb daher aus finanziellen Gründen nichts anderes übrig, als mit ihrem Kind zum gewalttätigen Ehemann zurückzukehren.
Das Frauenhaus hatte sich unterdessen um Hilfe an die Arbeiterkammer gewandt. In einem Schreiben an das Sozialministerium wies die Arbeiterkammer auf die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung hin:
Es könne nicht sein, dass der gemeinsame Haushalt der Eltern
Voraussetzung für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes sei, wenn in einem solchen Fall Gefahr für Leib und Leben von Mutter und Kind bestehe.
Die lapidare Antwort des Sozialministeriums: "...besteht auch bei
Vorliegen besonderer Umstände keine Möglichkeit, einen tatsächlich nicht vorliegenden gemeinsamen Haushalt der Eltern fiktiv als bestehend anzunehmen." Dadurch könne es in Einzelfällen eben zu Härten kommen. Auf gut Deutsch: Da kann man halt nichts machen.
Sowohl in der Arbeiterkammer als auch im Frauenhaus herrscht aufgrund dieser Auskunft Bestürzung. "Das ist blanker Zynismus", sagt die Vorsitzende des Linzer Frauenhauses, Mag. Dagmar Andree, "wir werden täglich mit Fällen von Gewalt in der Familie konfrontiert. Und selbst wenn es ein Einzelfall wäre, wäre es nicht akzeptabel, die Frau und das Kind wieder der Gewalt des Mannes auszuliefern!"
Für die Arbeiterkammer steht fest: Die Regelungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen so schnell wie möglich dahingehend geändert werden, dass solche Fälle ausgeschlossen werden können.
Entsprechende Ausnahmeregelungen zum Schutz von Mutter und Kind vor häuslicher Gewalt gibt es ja bereits im Fremdenrecht.
Das kann doch nicht wahr sein!
auge - 2005/02/01 13:38
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