Kein Asylgrund

Eine der grausamsten Formen der Gewalt für Rauch-Kallat kein Asylgrund

Glückspiel für Opfer von Genitalverstümmelung.

Dass Frauenministerin Rauch-Kallat Null-Toleranz gegen weibliche
Genitalverstümmelung ankündigte, ist durchaus erfreulich.
Jedoch es ist für die Ministerin die Genitalverstümmelung ist nicht ausreichend, als Asylgrund.

Es wird geschätzt,dass weltweit mehr als 135 Millionen Frauen von der Genitalverstümmelung betroffen sind, jährlich wächst diese Zahl um etwa 2 Millionen an. Das bedeutet, dass alle 15 Sekunden eine Frau verstümmelt wird. Die Dunkelziffer liegt hier aber um einiges höher.

Oft werden solche Eingriffe mit Rasierklingen oder Glasscherben vorgenommen,meist unter furchtbar unhygienischen Bedingungen. Viele der Opfer sterben sofort nach der Verstümmelung (30 Prozent) oder an den deren Folgen,lebenslange körperliche und psychische Qualen sind die Konsequenzen für die Überlebenden. Diese Grausamkeit ist nicht regional begrenzt - auch in Europa und Österreich werden Frauen Opfer dieses Verbrechens.

Gerade Migrantinnen sind aufgrund der Tatsache, dass sie
seltener berufstätig und zu Hause bleiben, relativ schutzlos. Sprachliche Barrieren und fehlende soziale Kontakte liefern sie so oft den TäterInnen schutzlos aus. Die Frauenministerin soll endlich ihre Funktion wahrnehmen und hier verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Frauen setzen soll.

Migrantinnen sind eine Personengruppe, die zusätzlich zu der strukturellen Benachteiligung als Frau in unserer Gesellschaft generell durch ihren Zuwanderungsstatus mit Ausgrenzung konfrontiert werden. Dieser Umstand muss nicht nur in Zusammenhang mit Genitalverstümmelung bekämpft werden.

Wenn Rauch-Kallat erkannt hat, dass es sich hierbei um eine der
grausamsten Formen der Gewaltausübung an Frauen handelt, dann ist es völlig unverständlich, warum die Bundesregierung immer noch keinen Asylgrund darstellt.
In der österreichischen Praxis nach wie vor im Ermessen der Behörde liege, ob Genitalverstümmelung als Asylgrund anerkannt werde oder nicht. Gewalt bleibt Gewalt und diese Einschätzung muss sich auch in der Gesetzgebung niederschlagen. Es darf kein Glückspiel für die Opfer sein, ob ihr Fluchtgrund anerkannt wird oder nicht. Vorliegenden Informationen zu Folge sei bisher zwei Frauen aufgrund von Genitalverstümmelung Asyl gewährt worden.

Die Frauenministerin soll sich mit Innenministerin Prokop zusammenschließen und die dringend notwendige
gesetzliche Änderung gemeinsam mit ihr auszuarbeiten!

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